Mitgliedschaft in einer Vereinigung nach § 175


Als es neulich wieder einmal so weit war und man seiner bisherigen Krankenkasse aufgrund einer Beitragssatzerhöhung gekündigt hatte, erhielt man wenige Tage später von der neuen eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft nach § 175 StGB.

§ 175 SGB

Hundertfünfundsiebzig? Strafgesetzbuch? Ist das nicht der Schwulen-Paragraph, mit dem jahrzehntelang eine Minderheit in der Gesellschaft diskriminiert wurde? Ist der denn immer noch gültig? Kann nicht sein. Und wieso zur Vorlage beim Arbeitgeber? Was geht denn den das an? Zumal ich doch gar nicht... Zumindest weiß ich nix davon.

Dermaßen rat- und fassungslos entdeckte man schließlich der Wirrungen Ursache: Schuld war wieder einmal der Buchstabe t (sowie wie bei t-online), der das Strafgesetzbuch (StGB) vom Sozialgesetzbuch (SGB) unterscheidet.

Da haben wir aber noch mal Glück gehabt...




StGB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

§ 175 Homosexuelle Handlungen

(1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz von 1994 aufgehoben)


SGB 5 Organisation der Krankenkassen

§ 175 Ausübung des Wahlrechts

(1) Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Das Wahlrecht kann nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgeübt werden.

(2) Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. (...)



Lev 20, 13

deutschWenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen. finnischJos mies makaa miehen kanssa niin kuin naisen kanssa maataan, he ovat molemmat tehneet kauhistuttavan teon ja heidät on surmattava. He ovat itse ansainneet kuolemansa.


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