Über Urnen und Maschinen


Bundestagswahl 2005, eine an Kuriositäten nicht arme Wahl: Zuerst die Vertrauensfrage samt aller rechtlichen Fragestellungen, dann der 160er Wahlkreis in Dresden, der zum Entsetzen Edmunds die Wahl entscheiden könnte, und schließlich Parteien, die nicht über das reden, was sie wollen, sondern über das, was die anderen wollen (oder auch nicht wollen). Passender als die taz mit der Überschrift "Jede Gegenstimme zählt" kann man's nicht beschreiben...

Und dann erfährt der auf jeden Fall wahlbereite und -entschlossene Wähler, daß in seiner Wahlkommune Obertshausen diesmal eine elektronische Wahlmaschine zum Einsatz kommen soll. Zwar hatte man schon zwei- oder dreimal an einer mechanischen Wahlmaschine dadurch seine Stimme abgegeben, daß man ähnlich einem einarmigen Banditen an einem Hebel ziehen mußte, dennoch sorgte die Mitteilung über das neue, angeblich gar nicht so schwer zu verstehende Verfahren für inneren Aufruhr. Abgesehen von den üblichen Fragen, die einen bei der Elektronisierung des Alltags begleiten, war bei heise.de auch noch folgendes zu lesen:

Das Bundesinnenministerium (BMI) will Prüfberichte von elektronischen Wahlmaschinen, die bei der Bundestagswahl am Sonntag zum Einsatz kommen, nicht veröffentlichen. Auf Anfrage (...) erklärte das zuständige Referat V3, eine Veröffentlichung der Prüfberichte nehme das Ministerium zum Schutz des Firmen-Know-hows des Herstellers nicht vor. (...) "Welche Software im Wahllokal tatsächlich zum Einsatz kommt und wie manipulationssicher die eingesetzten Geräte sind, ist weder vom Wähler noch vom Wahlvorstand im Wahllokal zu ermitteln." Das Formular für die Wahlniederschrift sehe konsequenterweise auch gar nicht vor, daß auch nur die vorgebliche Programmversion protokolliert wird.

Am Tag der Wahl durfte man sich im Wahllokal dann in eine lange Schlange einreihen, weil statt mehrerer Wahlkabinen nur eine einzige teure Wahlmaschine zur Verfügung stand. Die Wähler wurden wie Schlachtvieh, das im Schlachthof zur Schlachtbank geführt wird, zur Wahl getrieben, damit der ganze Vorgang auch möglichst effizient vonstatten gehen konnte. Vorbei also die Zeiten, als man einen papiernen Stimmzettel entgegennahm, diesen vor dem Ausfüllen noch einmal in aller Ruhe durchlas, eintütete, und schließlich vor der Wahlurne stehend eine Sekunde wartete, um diesen Moment des wichtigsten aller demokratischen Bürgerrechte zu genießen, bevor schließlich die Schwerkraft den Wahlvorgang unwiderruflich abschloß.

Wenn also schon nicht mehr die Wahl das ist, was sie früher mal war, und die Transparenz der Auszählung als einer der Grundsätze aufgeweicht wird, dann kann ich auch gerne auf das Kriterium der geheimen Wahl verzichten und fortan in diesem Tagebuch darlegen und begründen, wann und wie ich wen und warum gewählt habe.

Die Offenlegung der eigenen Wahlentscheidung ist jedoch nicht die einzige Konsequenz aus diesen erbärmlichen Zuständen. In der festen Absicht, nie mehr mit einer Wahlmaschine konfrontiert zu werden, wird bei zukünftigen Wahlen von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht. Da die Rechtslage diese jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, sollen eventuell begangene Rechtsverstöße zur Erlangung der Briefwahlunterlagen ebenfalls hier dokumentiert werden.

Das persönliche Wahltagebuch

 WahlWahlverfahrenWahlstimme persönliche WahlentscheidungKommentar
September 2005 Bundestagelektronische Wahlmaschine Wahlkreis-
abgeordneter
Peter Schneider (GRÜNE) ... vielleicht ein tausendstel Milligramm mehr Gewicht im Kampf gegen den Ausbau des Fr. Flughafens.
LandeslisteF.D.P. Wohlstand durch Bewahrung des Sozialstaats oder Wohlstand durch Aufschwung der Wirtschaft?
März 2006Kommunalwahl Briefwahl mit Verstoß gegen KWO § 16a Kreiswahl Landkreis Offenbach 21 x CDU
18 x SPD
12 x F.D.P.
36 x GRÜNE
(ausführlich...)
Kumulieren und Panaschieren für Obertshausen - den Rest für die Ostkreis-Grünen und einmal Marx.
Stadtverordnetenwahl Obertshausen 37 x GRÜNE
(ausführlich...)
Obertshausen braucht einen Verkehrskreisel! Sofort! Egal wo!
Januar 2008Landtag Wahlkreis-
abgeordneter
Frank Kaufmann (GRÜNE)Was soll man auch anderes wählen, wenn man immer nur Bio futtert? Außerdem: Koch muß weg. Weg. Weg!
LandeslisteGRÜNE
März 2008BürgermeisterUrnenwahl Bürgermeister ObertshausenManfred Christoph (Bürger für Obertshausen)Für mehr unabhängige Politik auf lokaler Ebene - und gegen das Argument, jemanden deshalb zu wählen, weil seine Partei im Stadtparlament bereits die Mehrheit hat.
Januar 2009Landtag Wahlkreis-
abgeordneter
Frank Kaufmann (GRÜNE)Es hat sich im Vergleich vor einem Jahr nichts geändert - und leider wird sich auch durch die Wahl nichts ändern. Trotzdem: Koch muß weg. Dann eben beim nächsten Mal.
LandeslisteGRÜNE
Juni 2009EuropawahlBriefwahl LandeslisteGRÜNETrotz inhaltsleeren Wums
September 2009BundestagUrnenwahl Wahlkreis-
abgeordneter
Klaus-Uwe Gerhardt (GRÜNE)An die beiden Großen, die Erststimme betreffend: Eure Arroganz kotzt mich an.
LandeslisteGRÜNE... und führet uns nicht in Versuchung, sondern erlöset uns von den Versprechungen des freien Marktes.
Landrat Landrat Kreis OffenbachungültigGrübelnd in der Wahlkabine sitzend rang man lange um eine Antwort auf die Frage: Braucht die Demokratie einen direkt gewählten Abwasseranlageneinweiher?
Oktober Stichwahl

Rechtsgrundlagen

BWahlGV § 2 Erteilung der Bauartzulassung

(1) Die Bauartzulassung wird für Wahlgeräte einer bestimmten Bauart vom Bundesministerium des Innern auf Antrag des Herstellers erteilt. Durch die Bauartzulassung wird festgestellt, daß Wahlgeräte einer bestimmten Bauart für die Verwendung bei Wahlen zum Bundestag allgemein oder für einzelne Wahlen geeignet sind. Aus der Bauartzulassung kann kein Anspruch auf Genehmigung der Verwendung solcher Wahlgeräte bei einer Wahl hergeleitet werden.

(2) Die Bauartzulassung kann erteilt werden, wenn das Wahlgerät nach einer auf Kosten des Antragstellers vorgenommenen Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt den Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten nach Anlage 1 entspricht. Der Antragsteller ist verpflichtet, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt neben Beschreibung, Bauplan und Bedienungsanleitung ein Muster des Wahlgerätes und auf Verlangen weitere Unterlagen zu überlassen sowie Einsichtnahme in Entwicklungs- und Herstellungsprozesse zu gewähren.

KWO § 16a Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen

(1) Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

  1. wenn er sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,
  2. wenn er seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt hat und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen ist,
  3. wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Startseite Zurück Gästebuch